Ford Explorer Gewerbeleasing1

FORD EXPLORER BEV STYLE, SUV, 52 KWH ELEKTROMOTOR 125 KW (170 PS)

Verbrauchsangaben und CO₂-Emissionen (nach WLTP)

Antriebsart Elektromotor
Anderer Energieträger Strom
Energieverbrauch (komb.) 16,3 kWh/100 km
CO2-Emissionen (komb.) 0 g/km
Elektrische Reichweite 378 km
CO2-Klasse (komb.)

auf Grundlage der CO2-Emissionen

Energieeffizienzklasse A
CO2-Klasse (komb.)

auf Grundlage der CO2-Emissionen

Energieeffizienzklasse A
Stromverbrauch 16,3 kWh/100 km (kombiniert)
12,1 kWh/100 km (Innenstadt)
12,4 kWh/100 km (Stadtrand)
14,7 kWh/100 km (Landstraße)
21,5 kWh/100 km (Autobahn)
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung 914,30 €/Jahr
Strompreis 0,38 ct/kWh (Jahresdurchschnitt 2024)
Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr) 0 € (bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 0 €/t)
0 € (bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 0 €/t)
0 € (bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 0 €/t)
Kraftfahrzeugsteuer 0 €/Jahr
Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch

Unser Leasingangebot1

 

Listenpreis 33.529,- € (netto)
Leasingsonderzahlung 0,00 € (netto)*
Laufzeit 48 Monate
Gesamtfahrleistung 40.000 km
Zzgl. Überführung 1.085 € (netto)

 

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Abbildung zeigt eine Designstudie. 

1Ein Gewerbekundenangebot gültig bei Kaufvertragsabschluss vom 01.01.2025 bis zum 31004.2025. 
Alle Preisangaben verstehen sich Netto zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

Ein Angebot für Gewerbekunden der Ford Bank GmbH, Henry- Ford- Str. 1,50735 Köln. Gültig bei Abschluss eines Leasingvertrages vom 31.03.2025 bis auf Widerruf. .
Alle Preisangaben verstehen sich Netto zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

*Für reine Elektrofahrzeuge, die einen Burttolistenpreis von bis zu 70.000 € aufweisen, gelten besondere Steuervorteile. Die Dienstwagenbesteuerung für solche Fahrzeuge wird auf Basis von 25% des Bruttolistenpreises berechnet. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Dienstwagens ergibt. Konkret sinkt der zu verstuernde Prizentsatz von 1% auf 0,25%.